DiagnosticNews  .  Februar 2010 [aktuelle Ausgabe]

Gruppenweite Mobilität eingeschränkt


Antizipierte Zustimmung zum Arbeitgeberwechsel nicht rechtsbindend

Ein Arbeitnehmer kann sich nicht im Voraus zu einem generellen Wechsel des Arbeitgebers rechtsbindend verpfl ichten. Eine entsprechende im Arbeitsvertrag enthaltene Mobilitätsklausel, die den Arbeitnehmer verpfl ichtet, innerhalb der Gruppe auf Anforderung zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln, ist somit nichtig. So entschied der Kassationsgerichtshof mit Urteil vom 23. September 2009.

In dem vorliegenden Sachverhalt sah der Arbeitsvertrag eines Marketing-Mitarbeiters vor, dass er jederzeit verpfl ichtet werden könne, seine bisherige Tätigkeit für eine andere Gruppengesellschaft auszuüben. Dabei war auch vereinbart worden, dass ein neuer Arbeitsvertrag mit der aufnehmenden Gesellschaft abgeschlossen würde. Der Mitarbeiter verweigerte seine Versetzung. Er wurde daraufhin wegen Nichteinhaltung der Mobilitätsklausel entlassen. Die Verweigerung stellt nach Auffassung des Kassationsgerichtshofes keinen Kündigungsgrund dar, da die entsprechende Klausel nichtig ist.

Das vorliegende höchstrichterliche Urteil hat erhebliche Tragweite. Der Gebrauch einer entsprechenden Gruppenmobilitätsklausel war bisher sehr verbreitet und oft Bestandteil der Arbeitsverträge. Die Flexibilität der Mitarbeiter innerhalb des Unternehmensverbandes dürfte damit etwas in Mitleidenschaft geraten. Es ist deshalb nach anderen juristischen Gestaltungsmöglichkeiten, wie z.B. der Beistellung eines Mitarbeiters, ohne dessen bestehenden Arbeitsvertrag zum Verschwinden zu bringen, zu suchen.

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