DiagnosticNews  .  Februar 2010 [aktuelle Ausgabe]

Galgenfrist für den Seniorenbeschäftigungsplan


Aufschub bis 1. April 2010

Wie wir bereits in unserer DiagnosticNews- Ausgabe Nr. 52 vom Oktober 2009 ausführlich darstellten, müssen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern einen Unternehmensplan vorlegen, der Maßnahmen zugunsten der Beschäftigung von „Senioren“ vorsieht. Soweit ein solcher Plan bzw. ein entsprechendes Branchenabkommen zum 1. Januar 2010 nicht vorlag, mussten die Unternehmen ab diesem Zeitpunkt für jeden Monat der Nicht einhaltung dieser Vorschrift eine Strafe von 1% der Lohn- und Gehaltssumme zahlen.

Der Arbeitsminister hat nunmehr in einer jüngeren Anweisung angeordnet, um den aufgetretenen Schwierigkeiten Rechnung zu tragen, dass den betroffenen Gesellschaften eine weitere Frist bis zum 1. April 2010 eingeräumt würde, um einen eigenen Aktionsplan auszuarbeiten. Es erhebt sich nunmehr die Frage, ob diese neue Aufschubsfrist zusätzlich zu der bereits bestehenden Toleranzperiode von drei Monaten hinzugerechnet werden kann.

Soweit noch kein Plan vorliegt, ist zwar die „Galgenfrist“ nochmals verlängert worden, trotzdem besteht dann, auch unter Berücksichtigung der empfindlichen Strafen, die steuerlich nicht abzugsfähig sind, dringender Handlungsbedarf.

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