DiagnosticNews . Februar 2010 [aktuelle Ausgabe]
Baugenehmigung ist Bestandteil des Grundstückes
Abschreibungsunzulässig
Die Frage, ob eine Baugenehmigung ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut darstellt, war bisher nur selten Gegenstand von steuerlichen Einspruchsverfahren. Der Oberverwaltungsgerichtshof von Lyon entschied mit Urteil vom 28. Mai 2009 nunmehr, dass die Baugenehmigung Bestandteil des Grundstückes ist und damit auch eine eventuelle Wertminderung nicht im Rahmen eines Abschreibungsverfahrens berücksichtigt werden kann. Nach Auffassung des Gerichtes ist die erteilte Baugenehmigung nicht dem Gebäude, dessen Errichtung sie ermöglicht, sondern dem Boden, auf dem sie ausgeführt wird, zuzurechnen. Damit würden auch nicht, so das Gericht, die sich aus diesem Recht ergebenden Befugnisse mit der Beendigung des Gebäudes untergehen; eine normale Abschreibung scheide folglich aus.
Das Urteil steht im Widerspruch zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Nancy, die die Baugenehmigung als Bestandteil des Gebäudes und damit als abschreibungsfähig ansah. Hiergegen wurde Einspruch eingelegt. Ein abschließendes Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtshofes („Conseil d’Etat“) ist in naher Zukunft zu erwarten.

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