DiagnosticNews . Dezember 2008 [aktuelle Ausgabe]

Editorial . Rente ab 70

Dr. Kurt Schlotthauer

Lieber Leser,
in aller Stille hat Frankreich ein eventuell folgenreiches Gesetz erlassen: die Heraufsetzung des Rentenbeginns auf das 70. Lebensjahr. Danach hat jeder Arbeitnehmer das Recht, bis zum Erreichen dieses Zeitpunktes im Unternehmen zu bleiben. Zwar ist er nicht verpflichtet, tatsächlich solange zu arbeiten, denn er kann jederzeit von sich aus die Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses aussprechen; der Arbeitgeber hingegen ist an diese neue Laufzeit gebunden. Eine durch ihn früher ausgesprochene Auflösung kann nur im Rahmen einer Kündigung mit den entsprechenden finanziellen Folgen vorgenommen werden.

Das Gesetz soll in erster Linie einen psychologischen Effekt erzielen, aber auch helfen, die angespannten Rentenkassen durch eventuell spätere Pensionierungen etwas zu entlasten. Die derzeitigen Auswirkungen dürften sich grundsätzlich auch in Grenzen halten, da laut der amtlichen statistischen Behörde („INSEE“) nur 3% der Bevölkerungsschicht zwischen 65 und 69 Jahren noch arbeiten.

Für die Unternehmen können sich hieraus folgenschwere Konsequenzen ergeben. Nicht alle Gesellschaften dürften darüber erfreut sein, dass die einseitige Trennung von 65-jährigen Mitarbeitern nur durch Zah lungen von Entschä digungen, die wesentlich höher sein werden als die bisher schon bestehenden Ruhestandsab fin dungen („IDR“), möglich ist. Das Gesetz soll – verfassungsrechtliche Bedenken ausgeschlossen – zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Eine interessante Lektüre mit hoffentlich auch einigen Anregungen, aber insbesondere eine beschauliche Vorweihnachts zeit und schöne Festtage wünscht Ihnen bereits heute

Ihre DiagnosticNewsRedaktion

Dr. Kurt Schlotthauer
kschlotthauer@coffra.fr

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