DiagnosticNews . Februar 2008 . Editorial
Frankreich: Steuerparadies für geistiges Eigentum

- Dr. Kurt Schlotthauer
Lieber Leser,
zwei Vorschriften des neuen französischen Haushaltsgesetzes 2008
(„Loi de Finances“) unterstreichen deutlich die steuerliche Attraktivität
Frankreichs für die Bildung von geistigem Eigentum. Zum einen handelt
es sich um die steuerliche Behandlung von Lizenzeinnahmen aus Patenten
und zum anderen um die Steuergutschrift für Forschungs- und Entwicklungsausgaben.
So werden die Lizenzerträge von einem französischen Unternehmen nur zu einem Sondersteuersatz von 15% (Normalkörperschaftsteuersatz 33,3%) versteuert, selbst wenn die Zahlungen z.B. bei internationalen Gruppen von den ausländischen Konzernfirmen stammen. Nach dem Wegfall der „Precompte-Steuer“ können diese Einkünfte sogar ohne Nachversteuerung wieder ausgeschüttet werden.
Die erheblich verbesserte Steuergutschrift für Forschungsausgaben in 2008 stellt ebenfalls eine lukrative Unterstützung auf diesem Gebiet dar. So werden die in den alten Regelungen bestehenden Restriktionen, die vorwiegend nur den Zuwachs an Forschungsaufwendungen unterstützten, aufgegeben. Nun werden alle hierunter fallenden Kosten des Jahres 2008 bis zu einem Betrag von 100 Mio. D zu 30% und bei Erstmaligkeit zu 50% gefördert.
Frankreich hat mit diesen Maßnahmen eindeutig sein hohes Engagement bei der Unterstützung von Forschungs- und Technologievorhaben zum Ausdruck gebracht. Innerhalb von ausländischen Gruppen sollte überlegt werden, inwieweit diese Steuervorteile durch entsprechende Konzentration von R/D-Projekten in Frankreich genutzt werden könnten.
Wie immer finden Sie in der vorliegenden Ausgabe weitere Informationen zu aktuellen Fragen aus wirtschaftlicher oder rechtlicher bzw. steuerlicher Sicht. Wir dürfen Ihnen nun viel Spaß bei der Lektüre und einige neue Erkenntnisse für Ihre Tagesarbeit im Frankreichgeschäft wünschen.
Ihre DiagnosticNews-Redaktion
Dr. Kurt Schlotthauer
kschlotthauer@coffra.fr


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