DiagnosticNews . Juli 2007 . Rechnungslegung
Verbuchung der ausgegebenen Emissionszertifikate
Im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichtete sich die EU zur Verringerung ihres CO2-Ausstoßes. Seit dem 1. Januar 2005 wurden so genannte „Emissionszertifikate“, die die Umweltverschmutzung begrenzen sollen, ausgegeben. EU-weit sind hiervon über 12.000 Energie erzeugende und Energie intensive Anlagen betroffen, in Frankreich allein 1.530 und in Deutschland 2.500. Ein Emissionszertifikat ermöglicht seinem Inhaber, eine Tonne CO2 auszustoßen. Frankreich verteilt Emissionszertifikate im Gegenwert von 156,51 Millionen Tonnen CO2.
Die Vergabe der Emissionszertifikate erfolgte zunächst für eine Periode von 3, später 5 Jahren. Die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen erhalten für jedes Kalenderjahr eine von staatlicher Seite ermittelte Anzahl an Emissionsberechtigungen. Zu Beginn des Folgejahres muss ein zertifizierter Bericht über den Ausstoß im Vorjahr erstellt werden. Aus diesem Bericht geht dann die Differenz zwischen verfügbaren und tatsächlich benötigten Emissionszertifikaten hervor. Hat ein Unternehmen weniger CO2 ausgestoßen als es Berechtigungen hält, kann es die Überschüsse entweder in das nächste Jahr übertragen oder auch verkaufen. Hat es hingegen mehr zur Verschmutzung beigetragen als durch Zertifikate berechtigt, so ist es verpflichtet, die Lücke zu schließen und die entsprechende Anzahl an Emissionsrechten zu kaufen, um seine jährliche Emissionsbilanz auszugleichen. Falls dieser Ausgleich nicht erfolgt, werden Strafzahlungen in Höhe von 40 D/t CO2 fällig.
Die buchhalterische Behandlung der Emissionszertifikate wurde durch eine Stellungnahme des französischen Rechnungslegungsrates CNC festgelegt. Danach haben die betroffenen Unternehmen ihre kostenlos zugeteilten Zertifikate als immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren und durch einen wertgleichen Passivposten zu neutralisieren.
Als Wertansatz empfiehlt der CNC den Marktpreis. Weil dieser in Frankreich zunächst noch nicht zu ermitteln war – aufgrund eines noch nicht existierenden Marktes für Emissionszertifikate – konnte auf andere Märkte wie zum Beispiel London oder Chicago für die Wertermittlung zurückgegriffen werden. Unter Umständen kann auch eine Schätzung durch einen Sachverständigen erfolgen.
In den Folgeperioden sind die Emissionszertifikate dann mit ihren ursprünglichen Anschaffungskosten anzusetzen. Für die Bewertung der Ab- und Zugänge ist die FIFO oder die Methode des gewogenen Durchschnittspreises anzuwenden.

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