DiagnosticNews . Februar 2007  . Immobilienrecht

Rechtsanspruch auf eine Wohnung

Die französische Bauwirtschaft braucht sich nicht zu beklagen. Auch in den kommenden Jahren wird mit den gleichen hohen Zuwächsen bei der Produktion von Wohnungen, insbesondere im sozialen Bereich, zu rechnen sein. Dafür wird u.a. das von Präsident Chirac bei seiner Neujahrsansprache angekündigte Vorhaben, einen einklagbaren Anspruch auf eine Wohnung („Droit opposable au logement“) gesetzlich einführen zu wollen, Sorge tragen. Das Recht auf eine Wohnung soll damit auf den gleichen Rang gestellt werden, wie dies für die Bereiche Gesundheit und Bildung der Fall ist.

Für den sehr mediatisierten Minister für Beschäftigung, sozialen Zusammenhalt und Wohnungsbau, Jean Louis Borloo, stellt das Gesetz das Ergebnis der seit 2002 intensiv getätigten Investitionen im sozialen Wohnungsbau dar. Eine Erfolg versprechende Gesetzesanwendung ist ihm zufolge auch nur möglich, wenn die bisherigen Bemühungen fortgesetzt werden.

Der Rechtsanspruch auf eine Wohnung ist die Reaktion auf eine groß angelegte, publikumswirksame Zeltaktion von Obdachlosen innerhalb Paris. Insgesamt könnten laut der Stiftung „Abbé Pierre“ ca. 3 Mio. Menschen in den Genuss dieser Maßnahme kommen.

Die Komplexität und Durchführbarkeit eines solchen dem Grunde nach durchaus gerechtfertigten Anspruchs wird von vielen Abgeordneten in Frage gestellt. Dabei ist es im Augenblick schlecht bzw. überhaupt nicht vorstellbar, wie die einzelnen zuständigen Präfekturen mit der Flut der Anträge und danach die Gerichte mit den Klagen zurechtkommen sollen. Noch ist das Gesetz weder dem Parlament vorgelegt noch eine realistische Umsetzung in Sicht. Aus Erfahrung ist bekannt, dass viele französische Gesetze mangels Durchführungserlass niemals in der Praxis zur Anwendung kommen.

Hieraus resultiert sicher ein positiver Aspekt: Die französische Bauwirtschaft wird auch weiter wachsen.

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