DiagnosticNews . Dezember 2006 . Steuerrecht

Neue Steuerregeln für Anschaffungsnebenkosten von Beteiligungen

Kurzfristige Wiederveräußerung von Unternehmensaufkäufen benachteiligt

Das Haushaltsgesetz 2007 („Loi de Finances 2007“) sieht eine Neuregelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Anschaffungsnebenkosten beim Beteiligungserwerb vor. Honorare, die für die Akquisition von Unternehmen gegenüber M&A-Beratern, Anwälten, Wirtschaftsprüfern oder im Rahmen von in der Regel kostspieligen Due-Diligence- Prüfungen zu entrichten sind, fallen unter diese Kostenkategorie. Nach den bisherigen Bestimmungen konnten diese Kosten sofort steuerlich in den Aufwand gebucht werden.

Die nun vom Gesetzgeber ins Auge gefassten Regeln sehen hingegen zukünftig eine Aktivierung unter den Finanzanlagen vor. Erst in den Folgeperioden kann dann über einen Zeitraum von fünf Jahren im Rahmen einer Abschreibung die steuerliche Wirkung erreicht werden.

Die Neuregelung wird sich auf die Erwerbsvorgänge im Rahmen von MBO negativ auswirken. In der Vergangenheit konnten nämlich durch die Bildung einer steuerlichen Organschaft („intégration fiscale“) die bei der Obergesellschaft aktivierten Beratungskosten mit den eventuellen Gewinnen aus der erworbenen Beteiligungsgesellschaft verrechnet werden.

Für Erwerber (z.B. Fondsgesellschaften), die ihre Beteiligung vor Ablauf der Fünfjahresfrist veräußern, können sich hieraus erhebliche steuerliche Nachteile ergeben.

Die neuen Bestimmungen sollen für alle Kosten gelten, die in Geschäftsjahren anfallen, die ab dem 31. Dezember 2006 enden.

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