DiagnosticNews . Februar 2006 . Handelsrecht

Gesetzlicher Zinssatz für 2006

Der gesetzliche Zinssatz für das Jahr 2006 beträgt 2,11%, gegenüber 2,05% in 2005 (2004: 3,29%). Nachstehend die wesentlichen Fälle, bei denen der gesetzliche Zinssatz in Frankreich angewendet werden muss.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Zahlungsziele und die Verzugszinsen im Falle einer verspäteten Zahlung anzugeben. Die Verzugszinsen müssen sich mindestens auf das 1,5-fache des gesetzlichen Zinssatzes (in 2006: 3,17%) belaufen.
Privatrechtliche Zahlungsaufforderung ("Mise en demeure")
  • Mit dem Erteilen einer Zahlungsaufforderung beginnen die Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes an zu laufen.
Gerichtliche Zahlungsaufforderung ("Recouvrement judiciaire")
  • Eine gerichtliche Zahlungsaufforderung wird in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes + 5 Prozentpunkte (in 2006: 7,11%) verzinst. Die Zinsen berechnen sich ab dem dritten Monat nach der rechtskräftig gewordenen Gerichtsentscheidung.
Registersteuern
  • Bei verspäteter oder nur teilweiser Zahlung von Registersteuern werden die gesetzlichen Zinsen berechnet.

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