DiagnosticNews . Dezember 2005 . Corporate Governance

Anzeige in Frankreich unzulässig

Nach dem "Sarbanes-Oxley-Act" sind amerikanische Unternehmen weltweit verpflichtet, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit einzuräumen, innerhalb des Unternehmens vorgefallene strafbare Handlungen relativ einfach anzeigen zu können.

Als Hilfsmittel hierzu könnte z.B. die Einrichtung einer Hotline dienen, die diskret entsprechende Anzeigen entgegennehmen sollte. Die französische Kommission für Informatik ("Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés" – CNIL) lehnte jedoch in mehreren Fällen Anträge auf Einführung entsprechender Einrichtungen in den Unternehmen ab.

Die CNIL befand u.a., dass solche Maßnahmen, welche im Zweifelsfall zur Entlassung der betroffenen Mitarbeiter führen könnten, nicht mit dem französischen Recht vereinbar sind. Für die CNIL könnten solche Maßnahmen zur gezielten Verleumdung von Arbeitnehmern durch Kollegen missbraucht werden. Ein Risiko, das laut der Entscheidung der CNIL in keinem Verhältnis zum potentiellen Nutzen steht, der sich z.B. aus der Errichtung einer solchen Hotline ergeben könnte.

Von der CNIL wurden u.a. zwei Anträge abgelehnt, bei denen den Mitarbeitern einer französischen Tochtergesellschaft die Möglichkeit gegeben werden sollte, per E-Mail oder Telefon anonym bei der Muttergesellschaft "rechtswidrige" Verhaltensweisen (Alkoholkonsum, Diskriminierung, Veruntreuungen etc.) zu melden. Es war vorgesehen, solche Anzeigen an die Personalabteilung der französischen Tochtergesellschaft weiterzugeben, die gegebenenfalls eine Untersuchung hätte einleiten können.

Diagnostic News

In Diagnostic News suchen: