DiagnosticNews . März 2005 . Sozialrecht

Neue Regeln für Sozialpläne

Die französische Regierung hat die Bestimmungen zur Durchführung betriebsbedingter Kündigungen und Sozialpläne reformiert. Demnach können zukünftig Unternehmen im Rahmen von Firmen- oder auch Branchenabkommen spezifische, auf sie zugeschnittene Vorgehensweisen für die Durchführung von Sozialplänen, so genannte „accords de méthode“, mit den Arbeitnehmervertretern vereinbaren. Unter gewissen Umständen können diese Abkommen auch von den gesetzlichen Vorschriften abweichen.

Des Weiteren lockert die Gesetzesnovelle die Verpflichtung zur Wiedereinstellung von Arbeitnehmern auf, deren Entlassung durch Gerichtsentscheid aufgehoben worden war. Grundsätzlich bleibt weiterhin auch die Wiedereinstellung die Regellösung. Voraussetzung ist aber nunmehr, dass sie auch praktisch durchführbar ist. Dies setzt u.a. voraus, dass der strittige Arbeitsplatz auch weiterhin zur Verfügung steht oder die Betriebsstätte nicht zwischenzeitlich geschlossen wurde. Darüber hinaus wurden Einspruchsfristen für entlassene Arbeitnehmer, die gegen die betreffenden Sozialpläne vorgehen wollen, verkürzt.

Ferner möchte der Gesetzgeber eine weitere Begründung für betriebsbedingte Kündigungen geben. So kann zukünftig einem Arbeitnehmer im Rahmen eines solchen Verfahrens gekündigt werden, wenn er eine von seinem Arbeitgeber beschlossene wesentliche Veränderung seines Anstellungsvertrags ablehnt. Die Einleitung eines Sozialplanes mit entsprechenden Begleitmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze kann aber erst dann durchgeführt werden, wenn zeitgleich 10 Arbeitnehmer die Änderungen ihres Arbeitsvertrags ablehnen.

Alles in allem stellen diese Maßnahmen einen weiteren kleinen Schritt in Richtung Flexibilisierung des französischen Arbeitsmarktes dar. Sie rücken ferner, wie schon die kürzlich beschlossene Lockerung der 35-Stunden-Woche, die Verhandlungsfreiheit zwischen Arbeitgeber und -nehmer weiter in den Vordergrund.

Im Gegenzug zu diesen Erleichterungen müssen die Unternehmen, die betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, aber zur Wiederbeschaffung von Arbeitsplätzen in ihrer Region beitragen.

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