DiagnosticNews . September 2004 . Rente
Der PERP: ein zusätzliches Mittel zur privaten Altersvorsorge
Vor dem Hintergrund leerer Kassen und immer größer werdender Finanzierungsengpässe bei den gesetzlichen Renten hat die französische Regierung ein neues Produkt zur privaten Altersversorgung geschaffen.
Das Prinzip des PERP (Plan d’Epargne Retraite Populaire) – Volks-Renten- Sparplan – ist denkbar einfach: Einzahlungen in den Sparplan sind zum Einzahlungszeitpunkt von der Einkommensteuer befreit, sie bleiben bis zur Rentenauszahlung festgeschrieben und werden erst bei Auszahlung versteuert.
Die jährlichen Einzahlungen sind bis zu einer Höchstgrenze von 9% des Nettolohns oder maximal 23.347 s einkommensteuerfrei. Der PERP ist somit insbesondere für Personen interessant, die einer hohen Steuerbelastung unterliegen und darauf spekulieren, dass ihre Steuerlast mit Erreichen des Rentenalters deutlich sinken wird.
Der PERP zeichnet sich durch große Flexibilität aus. Die Höhe der Einzahlungen ist nahezu frei und kann von Jahr zu Jahr variieren. Dennoch hängt auch beim PERP die Rentabilität des Sparmodells im Wesentlichen von dem zugrunde gelegten Finanzierungsinstrument (Aktien, Obligationen...) ab. Bei der Auswahl der PERP anbietenden Bank bzw. Versicherung ist deshalb auch große Vorsicht geboten.
Der PERP bleibt vor allem ein Instrument der privaten Altersvorsorge. Anreize für Unternehmen, einen PERP für ihre Mitarbeiter abzuschließen, gibt es nicht. Die Einführung einer durch die Unternehmen finanzierten Rente – in Frankreich gibt es fast keine Betriebsrenten – steht somit weiterhin aus.

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