DiagnosticNews . August 2003  . Sozialversicherung

Sozialversicherungserklärung jetzt auch über Internet

Benutzerfreundlichkeit des neuen Verfahrens

Während die meisten Steuererklärungen in Frankreich schon seit einigen Jahren über das Internet abgegeben werden können, war dies für die Sozialabgaben bisher nicht vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde jetzt auf dem Internet-Portal net-entreprises.fr eingerichtet.

Grundlage der elektronischen Sozialversicherungserklärung ist die „déclaration unifiée de cotisations sociales“ (DUCS), eine einheitliche Erklärung für die wichtigsten Sozialabgaben (insbesondere für die Krankenversicherung URSSAF, die Arbeitslosenversicherung ASSEDIC und verschiedene Rentenkassen), die es schon seit einigen Jahren als „Papierversion“ gibt. Allerdings ist die DUCS nur für die monatlichen und vierteljährlichen Erklärungen einsetzbar, während die Jahreserklärungen weiterhin gegenüber den einzelnen Behörden abgegeben werden müssen. Daneben besteht seit einiger Zeit auch die DUCS EDI, eine elektronische Variante der Erklärung, bei der die erforderlichen Angaben direkt aus der Lohnbuchhaltung des Unternehmens in die Systeme der Sozialbehörden eingespielt werden. Allerdings wurde diese Möglichkeit aufgrund der hohen technologischen Anforderungen an die Lohnbuchhaltungssoftware des erklärenden Unternehmens bisher nur wenig genutzt.

Demgegenüber zeichnet sich das neue Internetverfahren durch eine besondere Benutzerfreundlichkeit aus. Die durch ein Zugangspasswort geschützten Erklärungsformulare sind individuell für das jeweilige Unternehmen eingerichtet. Da auch die Sätze vorgegeben und jeweils automatisch aktualisiert werden, besteht das Eingabeverfahren lediglich in der Übermittlung der Namen der Mitarbeiter mit den jeweiligen Bezügen, der zu zahlende Betrag wird dann automatisch sofort bei der Eingabe errechnet. Das eingebende Unternehmen erhält eine Eingangsbestätigung und kann seine bereits abgegebenen Erklärungen jederzeit einsehen. Die Zahlung kann ebenfalls auf elektronischem Wege erfolgen und der Zahlungsvorgang so eingerichtet werden, dass er genau am Stichtag der Fälligkeit erfolgt, um die Liquiditätslage des Unternehmens nicht unnötig zu belasten.

Vor der Eingabe und ggf. der Zahlung der Sozialversicherungsabgaben muss das Unternehmen seinen Zugang beantragen und sein Passwort sowie seine unternehmensspezifische Eingabematrix einrichten lassen. Hierbei, wie auch bei der monatlichen Eingabe und Zahlung, kann es sich auch eines von ihm beauftragten Dritten, zum Beispiel eines Steuerberaters, bedienen.

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