DiagnosticNews . Februar 2003 . Wirtschaftsrecht
Neue Bestimmungen für Gratissendungen
Die Neuregelung betrifft die Verbreitung von Drucksachen und kostenlosen Werbezeitungen und gilt nur für Unternehmen, deren Jahresumsatz mehr als 763000 Euro beträgt. Diese Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2004 die Entsorgung des Werbematerials sicherstellen oder sich finanziell an den entsprechenden Aufwendungen beteiligen.
Als Werbedrucksachen im Sinne der Vorschrift gelten Broschüren und Zeitungen, die – ohne an einen ausgewiesenen Adressaten gerichtet zu sein – in welcher Weise auch immer in Umlauf gebracht werden. Die Regelung gilt also auch für die so genannten Gratiszeitungen, die in einigen großen Städten verteilt werden. Ausgenommen von der Vorschrift sind religiöse, politische und andere ähnliche Einrichtungen und Organisationen, sofern sie nur ein geringes Volumen an Drucksachen in Umlauf bringen.
Wenn die betroffenen Unternehmen und Herausgeber die Beteiligung nicht freiwillig erbringen, soll sie als Gebühr in Höhe von 0,1 Euro pro Kilo in Umlauf gebrachter Drucksachen erhoben werden. Diese Gebühr soll dann geeigneten Entsorgungsunternehmen zufließen. Die Einzelheiten der Durchführung sind noch festzulegen.

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