DiagnosticNews . Februar 2003 . Steuerrecht
Minderung der Körperschaftssteuer für Klein- und mittelgroße Unternehmen (PME)
Bereits im Haushaltsgesetz (Loi de Finance) für 2001 war die teilweise Reduzierung der Körperschaftssteuerbelastung für die Gewinne kleiner und mittlerer Unternehmen auf 25% in 2001 und auf 15% ab 2002 festgelegt worden. Diese Regelung gilt nicht für Unternehmen, die zu mehr als 75% von einer anderen Gesellschaft gehalten werden. Die Finanzverwaltung hat jetzt einen Anwendungserlass hierzu herausgegeben.
Die Senkung des Körperschaftssteuersatzes gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 7630000 Euro. Dabei sind auch Umsätze aus Einkunftsarten heranzuziehen, die nicht der Körperschaftssteuer (I.S.) unterliegen. Die Steuerermäßigung kann für Gewinne bis zu einer Höhe von 38120 Euro (250000 Franc) geltend gemacht werden. Unternehmen, die die in 2001 noch geltende Reduzierung des Steuersatzes auf 19% in Anspruch nehmen konnten, können diese weiterhin bis zu dem damals geltenden Höchstbetrag von 200000 Franc nutzen und für die verbleibenden 50000 Franc die neue Ermäßigung beantragen.

nach oben